Informationen zur Baugenehmigung von Gartenhäusern und Carports
Alle Bauten, egal ob mit festem Fundament oder nur „aufgestellt“, müssen den jeweiligen baurechtlichen Gesetzen und Bestimmungen entsprechen. Diese sind in den Vorgaben des Bundes und der Länder (Baugesetzbuch, Landesbauordnung) und ggf. auch in lokalen/kommunalen Bestimmungen (z.B. in Bebauungsplänen) festgesetzt.
Aus diesen Bestimmungen und Vorschriften ergibt sich, ob und in welcher Art und Weise ein Bauvorhaben überhaupt möglich bzw. zulässig ist.
Ob ein Bauantrag gestellt werden muss, hängt auch - aber nicht nur - von der jeweiligen Größe des Bauvorhabens ab. Entscheidend ist hier u. a. das Maß des umbauten Raumes, gemessen in m³. Hierbei gibt es in den einzelnen Bundesländern allerdings unterschiedliche Grenzen. In Niedersachsen z. B. liegen diese im bebaubaren Bereich bei 40 m³ bzw. bei 20 m³ im Außenbereich.
Das bedeutet konkret für Niedersachsen, dass ein Bauvorhaben (Carport oder Gartenhaus z.B.) ab einer Größe über 40m³ umbauter Raum der Baubehörde mittels Bauantrag oder Baumitteilung durch einen bauvorlageberechtigten Planer (z. B. Architekt, Bauingenieur) gemäß den länderspezifischen Forderungen vorgelegt werden muss. Diese Vorlagen beinhalten u.a. Bauzeichnungen, Lagepläne, Übersichtspläne, Baubeschreibungen, Berechnungen, Erklärungen des Planers und ggf. nach Bedarf Entwässerungs-, Wärmeschutz- sowie Schall- und Brandschutzkonzepte.
Wird „schwarz“ gebaut, hat das meist unangenehme Folgen. Erfährt die Baubehörde (durch Luftbildvergleiche oder Hinweise) von nicht genehmigten Bauten, werden u. U. Geldstrafen erhoben und in einigen Fällen kann sogar der Abriss gefordert werden (z.B. wenn Nachbarn Nachteile durch die Baumaßnahme entstanden sind).
Dieses kann auch bei Bauten greifen, die nach Bauordnungsrecht genehmigungsfrei sind. Auch und gerade bei solchen genehmigungsfreien Kleinbauten sollte fachkundigen Rat eingeholt werden, um Fehler und Ärger zu vermeiden. Hierzu ist es sinnvoll, vorab beim zuständigen Bauamt vorzusprechen oder sich an einen fachkundigen Planer zu wenden.
Die amtlichen Gebühren für eine Baugenehmigung halten sich bei solch kleinen Vorhaben übrigens auch in vertretbaren Grenzen.
Wir haben mit unserem Planer, dem Ingenieurbüro Lüning, einen äußerst günstigen Pauschalsatz vereinbart, so dass die komplette Baugenehmigungsplanung für sie einfach und bequem übernommen werden kann.
Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung von Bauanträgen?
Sende Sie diesen diese beiden pdf-Dateien der Ing.ges.
Hölzen mbH & Co. KG Oldenburg zu.
Informationen zur Baugenehmigung
Sofern keine keine E-Mail-
Adresse verfügbar: Fax oder auch per Post.
Im Zweifelsfall aber stets die Anschrift und Tel.-Nr. der Fa.
Hölzen weitergeben.
Sie haben bereits einen Entwurfsverfasser mit der Bauantrag-
stellung beauftragt und benötigen für das Land Niedersachsen !!!
eine Erklärung des Sachverständigen zur Statik ?
Sende Sie diesen diese pdf-Datei ´Auftrag_SV...´ meines Büros.
Für andere Bundesländer kann diese Erklärung nicht abgegeben werden;
in diesen Fällen kann der Entwurfsverfasser des Käufers sich an mich
wenden, um Hilfestellung zu erhalten.
Bei Interesse wenden sie sich bitte an:
Dipl.-Ing. Stefan Möllmann Jammertal 14 49661 Cloppenburg
Tel.: 04471 / 93 22 26 E-Mail: stefan.moellmann@t-online.de
Wir wünschen ihnen nun viel Freude mit unserem MC Garden Produkt









